Erbschafts- und Schenkungssteuer
Hier können Sie die anfallenden Steuern auf eine Erbschafts- oder Schenkungssumme ermitteln. Diese Steuern sind abhängig vom Wohnort des/der Erblassers/Erblasserin oder Schenkers/Schenkerin sowie von der Erbschafts- oder Schenkungssumme bewertet zum Verkehrswert minus der zulässigen Abzüge (Bestattungs- und Grabunterhaltskosten sind abziehbar). Als Resultat erhalten Sie eine Aufstellung der anfallenden Steuern nach Erben oder Schenkungsempfängern.
Die Berechnung eignet sich nicht
- bei ausserkantonalen oder ausserhalb der Schweiz befindlichen Grundstücken und Immobilien
- bei Erlass von Verbindlichkeiten gegenüber zahlungsfähigen Schuldnern
- wenn es um übergehendes Recht aus Eigentum, beschränkte dingliche Rechte, Forderungen und Nutzniessungen, Rechte auf Raten usw. geht
- bei Versicherungsansprüchen
- wenn behinderte oder sich in Ausbildung befindende Personen von der Erbschaft oder Schenkung begünstigt sind
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